Im Bereich der wohnwirtschaftlichen Baufinanzierung die am weitesten verbreitete Darlehensart. Die Höhe der zu zahlenden Kreditraten bleibt während der Dauer der gewählten Zinsbindung (i. d. R. 10 Jahre) gleich. Die fälligen Kreditraten setzen sich aus einem Zins- und einem Tilgungsanteil zusammen. Vorteil: Der Zinsanteil wird mit jeder Zahlung kleiner und die Ersparnis erhöht in gleichem Umfang die Tilgung.
Die Laufzeit des Kredits und der Zeitraum bis zur vollständigen Tilgung des Darlehens sind bei diesem speziellen Immobilienkredit identisch. Somit gibt es am Ende der vereinbarten Laufzeit keine Restschuld mehr, weshalb nach der Laufzeit auch keine Anschlussfinanzierung mehr notwendig ist. Da Zinsbindung und Gesamtlaufzeit meist identisch sind, gibt es für Kreditnehmer kein Zinsänderungsrisiko.
Der Darlehensnehmer zahlt während der gesamten Laufzeit nur den vereinbarten Sollzins an das ausgewählte Kreditinstitut. Mit einem zeitgleich aufgebauten alternativen Tilgungsträger (bspw. Lebensversicherung oder Fondsdepot) wird die gesamte Darlehensschuld am Ende in einer Summe zurückgezahlt. Ansprüche aus dem alternativen Tilgungsträger muss der Darlehensnehmer an das finanzierende Kreditinstitut als Sicherheit abtreten.
Der Forward Darlehen ist ein Annuitätendarlehen im Rahmen einer Immobilienfinanzierung und findet am häufigsten in der Anschlussfinanzierung Verwendung. Er wird dem Darlehensnehmer erst nach einer bestimmten Vorlaufzeit ausgezahlt. Der Forward-Darlehen wird abgeschlossen, wenn sich der Darlehensnehmer einen bestimmten Zinssatz für die Zukunft sichern möchte. Während der Vorlaufzeit fallen keine Kredit- oder Bereitstellungszinsen an.
Die Zinsen, die der Darlehensnehmer zahlen muss, definieren sich nicht über einen festen Zinssatz, sondern passen sich alle drei Monate dem Marktzins an - die Zinsen sind also variabel. Der Darlehensnehmer nimmt in Kauf, dass die Marktzinsen steigen, hat dafür aber die Möglichkeit, die Restschulden mit einer kurzen Kündigungsfrist zu begleichen.
Der Kombinationsdarlehen besteht aus einem klassischen Annuitätendarlehen und einem speziellen Sondertilgungsdarlehen bzw. Darlehen mit veränderlichem Sollzinssatz. Somit wird ein Teil der Finanzierung mit einer langfristigen Sollzinsbindung zurückgezahlt, der Restbetrag wird über einen variablen Sondertilgungsdarlehen aufgenommen und kann zum Zinsanpassungstermin teilweise und komplett beglichen werden. Das sichert Flexibilität für außerplanmäßige Zahlungen.
Mittels Bausparvertrag werden in aller Regel Immobilien finanziert. Dabei verpflichtet sich der Bausparer gegenüber der Bausparkasse, einen festgelegten Betrag über einen bestimmten Zeitraum anzusparen. Ist die vertraglich festgelegte Summe (meist 40-50% des Immobilienwertes) erreicht, hat der Bausparer das Anrecht auf eine Darlehen über den Rest der Summe. Zinsen werden durch eine Provision von etwa 1-3 Prozent gemildert.
Für Käufer und Bauherren bietet die KfW, die größte nationale Förderbank, verschiedene Förderprogramme, die sich auch miteinander kombinieren lassen. Mit dem KfW-Darlehen unterstützt die KfW die Sanierung zum Effizienzhaus, den altersgerechten Umbau oder den Erwerb einer Immobilie. Mit einem KfW-Kredit oder Zuschuss können Kreditnehmer oft erhebliche Zinskosten sparen, da einige Banken auf einen KfW-Darlehen zusätzliche Rabatte auf die angebotenen Zinsen geben.
Mittels Wohn-Riester kann die Riesterförderung auch für die Finanzierung des Eigenheims als Altersvorsorge genutzt werden. Immobilienbesitzer können auf die staatliche Unterstützung bauen und Gelder aus Riester-Sparplänen für Sondertilgungen nutzen. Der Riesterdarlehen ist als Wohn-Riester-Annuitäten-Darlehen oder als Wohn-Riester über den Bausparvertrag möglich.
Konsumkredite dienen natürlichen Personen zur Finanzierung von Konsumgütern und Dienstleistungen. Der Konsumkredit ist meist mittel- bis langfristiger Natur und zweckgebunden. Die Tilgung erfolgt in der Regel aus dem Einkommen des Kreditnehmers. Die Laufzeit orientiert sich an der Nutzungsdauer der finanzierten Vermögensgegenstände. Meist wird ein Eigenkapital zwischen 10 % und 25 % des Kaufpreises vom Kreditinstitut verlangt. Die Tilgung erfolgt in der Regel als Ratenkredit oder auch endfällig, seltener ist das Annuitätendarlehen.
Selbstständige erhalten deutlich schwieriger Kredite für betriebliche oder private Zwecke als Angestellte und Beamte. Zudem sind die Konditionen in der Regel schlechter. Wir arbeiten mit Banken zusammen, die auch Kredite für Selbstständige anbieten und verhandeln den günstigsten Zinssatz für Sie - unabhängig vom Vorhaben.
Bei der Umschuldung werden ein oder mehrere bestehende Kredite durch einen neuen Kredit mit anderen Zinsen, Raten und Fristen ersetzt. Schuldner können damit von einem u. U. gesunkenen Zinsniveau profitieren. Ziel ist es, die Schuldensituation des Schuldners zu entlasten und eine Schuldentragfähigkeit herbeizuführen, indem dieser von einer zu hohen Aufwands- und/oder Liquiditätsbelastung befreit wird.